FPV Drohnenaufnahmen

Wir bieten Ihnen einzigartige Luftaufnahmen mittels unserer FPV Drohne. Die FPV Drohne beschreibt das Fliegen in der „First Person View“ und kann für atemberaubende Aufnahmen auf kleinstem Raum sorgen. Unsere jahrelange Erfahrung spiegelt sich in unseren Ergebnissen wider, denn eine solche Drohne zu fliegen erfordert hohe Konzentration und ein technisches Know-how. Mit der FPV Drohne erzeugen wir eine neue Perspektive für Ihre Luftaufnahmen. Unsere bisherigen Projekte umfassen Indoor-Flüge bis hin zu Flügen im Motorsport.

Spezifikation unserer Indoor Drohne
• 3 Zoll Propeller
• inklusive Propellerschutz
• Aufnahmen in 4k mit 30fps
• perfekt geeignet für hochwertige Innenaufnahmen
Spezifikation unserer Outdoor Drohne
• 5 Zoll Propeller
• 4k Aufnahmen mit 30 fps
• von 0 bis 100 km/h in nur 2 Sekunden
• Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h

Outdoor-Abenteuer mit FPV-Erlebnis

Bei diesem Video wurden dynamische Aufnahmen von Quads gemacht. Mit dem Einsatz einer FPV Drohne kann man das Erlebnis hautnah erleben und eine neue Perspektive erschaffen. Um dieses Projekt umzusetzen, nutzten wir unsere Outdoor FPV Drohne, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h erreicht und somit perfekt für schnelle Aufnahmen geeignet.

Indoor FPV Action hautnah

Wir nutzten unsere Indoor FPV Drohne, um durch schmale Öffnungen, enge Räume und Hindernisse zu fliegen. Dabei erforderte es ein hohes Maß an Geschicklichkeit und Präzision, um die Drohne sicher zu steuern. Mit unserer agilen Indoor-FPV-Drohne konnten wir verschiedenste Filmprojekte umsetzen, angefangen von der Aufnahme einer Auto-Werkstatt bis hin zur Verfilmung eines Baumarkts.

Baudokumentation aus der Vogelperspektive

Mithilfe unserer Outdoor FPV-Drohne, können wir den Ablauf einer Baustelle aus der Vogelperspektive betrachten und somit einen umfassenden Überblick über den Fortschritt der Arbeiten gewinnen. Behalten Sie Ihre Baustelle mit der FPV Drohne aus jeder Perspektive im Blick.

INFORMATIONEN ZUM KENNTNISNACHWEIS (DROHNENFÜHRERSCHEIN) SEIT 01.10.2017:

Wir sind erfolgreich geprüft gemäß §21a Abs. 4 Satz 3 Nr.2 der Luftverkehrs-Ordnung
und verfügen über zertifizierte Kenntnisse für das Steuern von unbemannten Luftfahrtgeräten ab 2kg Abfluggewicht.