Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Filmproduktions-Leistungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge über Leistungen zwischen Luftbild Crew und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder den hier ausgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthält.
1.2 Unsere AGB verlieren ihre Geltung auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Wir sind berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern bzw. anzupassen, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Auftraggeber zumutbar sind. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht umgehend nach Zugang der neuen Version widerspricht.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Auftragserteilung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Leistung annehmen können. Alle erstellten Angebote von Luftbild Crew sind freibleibend.

3. Leistungen

3.1 Für die Erstellung der in Auftrag gegeben Bilder oder Videoformate gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Bilder- und Videoflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Die Vorschriften können bei uns eingesehen werden. Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Standardbedingungen im Vorfeld zu berücksichtigen:
• kein Flug bei Regen, Nieselregen, Nebel oder Schneefall
• kein Flug vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
• kein Flug bei Windstärken über 40 km/h
• kein Flug ohne Sichtkontakt zur Flugdrohne (Sichtflug nach VFR-Regeln)
• maximale Flughöhe 300 Meter (variiert nach Flugraum-Standorten im In- und Ausland)
• maximale Entfernung zum Piloten horizontal 300 m
• Flugzeit ca. 20 Minuten je Akku-Einheit
• kein Überflug von Sperrgebieten (z.B. MSB oder Grenzgebieten)
• kein Überflug von Grundstücken ohne Genehmigung des Grundstücksbesitzers
• kein Überflug zu Zwecken der Spionage
3.2 Mündliche Zusagen unsererseits bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3.3 Sind von uns Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
3.4 Alle Nutzungsrechte (Urheberrecht) verbleiben bei uns, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen werden. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen. Wir dürfen sämtliches Bild-, Video- und Tonmaterial uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen.

4. Urheberrecht & Nutzungsrechte

4.1Alle Nutzungsrechte (Urheberrecht) verbleiben bei uns, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen werden. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen. Wir dürfen sämtliches Bild-, Video- und Tonmaterial uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen.
4.2 Der Auftraggeber benötigt die schriftliche Einwilligung von uns zur Werksnutzung auch in dem Fall, dass das Werk (Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, etc.) die für den urheberrechtlichen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht. Die Einwilligung ist vergütungspflichtig.
4.3 Die fertigen Fotos und Videoformate dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede auch teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Luftbild Crew, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem aktuellen Tarifvertrag für Filmproduktions-Leistungen (TV FFS) übliche Vergütung als vereinbart.
4.4 Die Luftbild Crew überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber jedoch erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Wir, die Luftbild Crew, bleiben in jedem Fall, auch wenn wir das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt haben, berechtigt, unsere Fotos, Videoformate und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung, (z.B. auf der Website oder Mappe) zu verwenden. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Luftbild Crew.
4.5 Die Luftbild Crew hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen (Hard- und Soft Copies) über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Luftbild Crew eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der für das betreffende Werk vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Luftbild Crew,
bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
5.5 Vorschläge und Weisungen unsererseits und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

5. Mängel

5.1 Bild-, Video und Tonmaterial wird mit den in der Auftragsbestätigung bezeichneten technischen Geräten (Kameras etc.) erstellt. Die technischen Daten der Geräte geben entsprechend die zu erwartende und technisch mögliche Qualität vor. Äußere Einflüsse wie mäßige Lichtverhältnisse, ungewollten Spiegelungen, Reflektionen, ungewollte Personen oder Gegenstände im Bild, Vibrationen durch Wind, stellen keinen Minderungsgrund dar. Daraus nötige Nachbearbeitungen des Bild-, Video und Tonmaterials sind auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen.
5.2 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

6. Abnahme & Vergütung

6.1 Im Zweifel ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
6.2 Die Vergütung für die Fotos, Videoformate und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage unserer bzw. mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
6.3 Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
6.4 Rügen und Beanstandungen bezüglich äußerlich erkennbarer Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim uns geltend zu machen. Danach gilt das Werk bezüglich dieser Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6.5 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Luftbild Crew behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6.6 Mit der Abnahme unserer Arbeiten und der Freigabe von Entwürfen, fertigen Fotos und Videoformaten, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
6.7 Werden die Entwürfe erneut und in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen benutzt, steht der Luftbild Crew zusätzlich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu.

7. Sonderleistungen, Neben- & Reisekosten

7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Videoformaten, werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem aktuellen Tarifvertrag für Filmproduktions-Leistungen (TV FFS) gesondert berechnet.
7.2 Die Luftbild Crew ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Luftbild Crew entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnungen der Luftbild Crew abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Luftbild Crew im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4 Auslagen für Nebenkosten, insbesondere das Technikequipment ist vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

8. Herausgabe von digitalen Daten

8.1 Die Luftbild Crew ist nicht verpflichtet, Datenträger oder Dateien, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger oder Dateien, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
8.2 Hat die Luftbild Crew dem Auftraggeber Datenträger oder Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung unsererseits geändert werden.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung & Belegmuster

9.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Luftbild Crew auf Aufforderung Korrekturmuster vorzulegen.
9.2 Die Produktionsüberwachung durch uns, erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Luftbild Crew berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Luftbild Crew 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Luftbild Crew ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

10. Haftung

10.1 Die Luftbild Crew haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch hinsichtlich des Handelns seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist jedoch die Haftung auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Die gesetzlichen Regeln zur Beweislastverteilung und der Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit werden durch diesen Vertrag nicht verändert bzw. eingeschränkt.
10.2 Die Versendung der Arbeiten online oder durch physischen Transport erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
10.3 Die Haftung der Luftbild Crew ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern oder Dateien die beim Dateiimport auf das System der Auftraggebers entstehen.
10.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Luftbild Crew übergebenen Vorlagen (Texte, Bilder, Filme, Grafiken etc.) berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind.
10.5 Die Luftbild Crew haftet nicht für die Wettbewerbs und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten; ebenso wenig für die Neuheit des Produktes.

11. Verzug des Auftraggebers – Verzögerung

11.1 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Luftbild Crew eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Maßgebend für die Erhöhung ist der Zeitraum, um die der vertraglich vereinbarte Beginn der Werkserstellung durch den Auftraggeber verzögert wird und die hierdurch verursachte Einschränkung der Luftbild Crew, ihre Arbeitskraft anderen Aufträgen zu widmen.
• bis 6 Tage vor Auftragstermin 25% des Honorars
• bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% des Honorars
• bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% des Honorars
• bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% des Honorars
11.2 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von uns anerkannt sind. 
Unberührt bleibt das Recht der Luftbild Crew, die durch den Gläubigerverzug verursachten Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen und nach Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des vom Auftraggeber zu verantwortenden Leistungshindernisses vom Vertrag zurückzutreten.

12. Schlußbestimmung

12.1 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.3 Sofern der Auftraggeber die Leistung der Luftbild Crew als Kaufmann bestellt, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand Hamburg.